Von der Annahme zur thermischen Behandlung sind alle Abfälle ausgeschlossen, die nicht im Positivkatalog der T. A. Lauta enthalten sind.
1. Nicht brennbare Stoffe und Abfälle, wie z. B. große Mengen von Asche, Schlacke, Erde, Bauschutt, Sand, Glas, Ton, Steine usw.
2. Leicht entzündbare bzw. explosive Stoffe oder Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, z. B. Li-Akkumulatoren und Batterien, Feuerwerkskörper, Lachgas- und andere Gasflaschen, Magnesiumspäne, Munition und Karbidrückstände.
3. Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff (KFK, CFK), Mineralfaser- bzw. Glasfaser-verstärkter Kunststoff (GFK) sowie mit Reaktionsharzmassen imprägnierte Faser-Flächenstoffe (z. B. durch Epoxidharze, Phenolharze usw.)
4. Exkremente, Stalldung, Tierkadaver usw., welche eine Gefahr für die Anlage oder das Bedienungspersonal darstellen.
Die Anlieferungen aus medizinischen Einrichtungen haben in bruchfesten Behältnissen zu erfolgen (z. B. spitze und scharfe Gegenstände, Wundverbände, Infusionsbesteck).
5. Sehr kleine Stücke oder schlammige, flüssige bzw. leicht vergasende Stoffe.
Diese müssen mit dem Schalengreifer sicher händelbar sein. Verunreinigungen des Abfalls sind auf eine tropffreie Restanhaftung begrenzt.
6. Abfallgemische, die beim Entladen zu starker Staubfreisetzung führen
7. Radioaktive Stoffe
Abfälle mit messbarer radioaktiver Strahlungsintensität werden nur bis zu einer am Fahrzeug festgestellten Ortsdosisleistung von ≤ 0,2 μSv/h angenommen.
8. Kühlschränke, Elektronikschrott, wie z. B. Radios, Fernseher, Computer u. ä.
9. Heizwertreiche oder schadstoffhaltige Abfälle,
mit einem höheren Anteil von z. B. Styropor, Folien, Kunststoffen, PVC, Leder, Gipskarton; bzw. auch bei geringen Anteilen von z. B. Asbest, KMF-Stoffen, Dämmwolle usw.