ANNAHMEBEDINGUNGEN

Annahmebedingungen zur Entsorgung in der T. A. Lauta – Stand 09/2010

Die technischen Einrichtungen der Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Lauta erlauben die Annahme von Abfällen, deren Brennverhalten dem des Hausmülls ähnelt. Es werden deshalb nur solche Abfälle angenommen, bei deren Behandlung schädliche Einwirkungen auf die Anlage, das Bedienungspersonal und die Umwelt nicht zu befürchten sind.

 

Negativliste

Von der Annahme zur thermischen Behandlung sind alle Abfälle ausgeschlossen, die nicht im PDF Download Positivkatalog der TAL enthalten sind und die nach ihrer Art oder Menge nicht zusammen mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden können und zu einer Beeinträchtigung des Anlagenbetriebes führen:

  1. Nicht brennbare Stoffe und Abfälle, wie z.B. Erde, Bauschutt, Schnee, Eis, Sand, Schlamm, Asche oder Schlacke usw.
  2. Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, Tierkadaver, Gifte, soweit diese eine Gefahr für die Anlage oder deren Bedienungspersonal darstellen.
    Die Anlieferung von spitzen und scharfen Gegenständen aus Krankenhäusern, von Ekel erregenden Stoffen und Wundverbänden hat in bruchfesten Behältnissen zu erfolgen.
  3. Schlammige, flüssige oder leicht vergasende Stoffe. Die Verunreinigung des Abfalls ist auf eine tropffreie Restanhaftung begrenzt.
  4. Leicht entzündbare oder explosive Stoffe oder Abfälle, z. B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen.
  5. Radioaktive Stoffe im Sinne des Atomgesetzes bzw. der Strahelnschutzverordnung
  6. Kühlschränke, Elektronikschrott, wie z. B. Radios, Fernseher, Computer u. ä.

Sperrige Abfälle
Von der direkten Annahme zur thermischen Behandlung sind ebenfalls Abfälle mit einer Kantenlänge über 40 cm ausgeschlossen.
Die Beschränkung der maximalen Kantenlänge besteht gleichfalls für verpackte Abfälle (z. B. Ballen oder feste, starre Gebinde).

Soweit vertraglich vorgesehen, können Abfälle mit Kantenlängen über 40 cm separat angeliefert werden. Diese separaten Anlieferungen müssen gesondert gekennzeichnet und ausdrücklich vorangemeldet werden (z. B. Sonderauftrag, Lieferschein), um eine zeitliche Einordnung der Annahme zu koordinieren.
Für die Entladung von sperrigen Abfällen über 40 cm Kantenlänge beträgt die maximale Abfallmenge zum Kippen einer Ladung 20 cbm.

Ungeachtet dessen dürfen diese Sonderlieferungen keinerlei Abfälle enthalten, die mit der Technik der T. A. Lauta (Brecher für Sperrmüll) nicht zerkleinert werden können:

Generell ausgeschlossen von der Annahme bleiben beispielsweise Bauschutt, Transportgummibänder, massive Metallteile, Draht- oder Kabelbündel, drahtumwickelte Ballen, lange Drähte, Drahtgeflechte, mehr als 3 Federkernmatratzen pro Sperrmüllladung, lange aufgewickelte Bänder, lange, unzerbrechliche Stangen oder Rohre, gerollte, mehrlagige oder gebündelte Abfallstoffe, wie beispielsweise Teppich- und Dachpapperollen oder gebündeltes Papier.


Entladetechnologie

Die Annahme von Abfällen mit bis zu 40 cm Kantenlänge in loser Schüttung erfolgt über die Entladeluken auf der Annahmefläche. Deshalb sind nur Fahrzeuge mit Kippeinrichtung oder mit Schubboden zur Abfallentladung in der T. A. Lauta zugelassen.

 

Annahmegrenzwerte

Von der Annahme zur thermischen Behandlung sind alle Abfälle ausgeschlossen, die wegen ihres hohen Gehaltes an Schadstoffen den Betrieb der Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta in technischer bzw. genehmigungsrechtlicher Hinsicht gefährden.

Es gelten folgende, auf Originalsubstanz bezogene Maximalwerte:

Wassergehalt

 

< 40 Gew.-%

Aschegehalt

 

< 25 Gew.-%

Schwefel (S)

 

< 0,5 Gew.-%

Halogenorganische Stoffe berechnet als Chlor (Cl)

 

< 1,0 Gew.-%

Fluor (F)

 

 < 0,025 Gew.-%

Cadmium (Cd), Thallium (Tl)

 < 0,004 Gew.-%

Antimon (Sb), Arsen (As), Blei (Pb),Kupfer (Cu), Zinn (Sn), Nickel (Ni), Chrom (Cr), Cobalt (Co), Mangan (Mn), Vanadium (V)

  < 7.000 mg/kg

Quecksilber (Hg)

 

< 7 mg/kg

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

 

< 50 mg/kg

Pentachlorphenol (PCP)

 

< 50 mg/kg.

Der Richtwert für den Heizwert (Hu) beträgt

 

ca. 9.500 kJ/kg


Für Abfälle, bei denen Analysenpflicht besteht (siehe Positivliste), ist die Einhaltung dieser Grenzwerte mittels Prüfbericht eines akkreditierten Labors vor der ersten Anlieferung des jeweiligen Abfalls der TAL nachzuweisen.

Die Grundvoraussetzungen für die Annahme von Abfällen in der T. A. Lauta sind der Abschluss eines entsprechenden Entsorgungsvertrages und eine schriftliche Annahmeerklärung der TAL für den jeweiligen Abfall. Vorrangig sollen dafür die Formulare gemäß Nachweisverordnung (NachwV) genutzt werden.

Für Fragen sowie weiterführende Erläuterungen stehen Ihnen in der TAL folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
 

Herr Fritzsche
Telefon: 03 57 22 / 93 33 62
Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailE-Mail

Frau Koch
Telefon: 03 57 22 / 93 33 63
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Telefax: 03 57 22 / 93 33 90

 

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