Annahmebedingungen zur Entsorgung in der T. A. Lauta – Stand 02/2023
Die technischen Einrichtungen der Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Lauta erlauben die Annahme von Abfällen, deren Brennverhalten dem des Hausmülls ähnelt. Es werden deshalb nur solche Abfälle angenommen, bei deren Behandlung schädliche Einwirkungen auf die Anlage, das Bedienungspersonal und die Umwelt nicht zu befürchten sind.
Negativliste
Von der Annahme zur thermischen Behandlung sind alle Abfälle ausgeschlossen, die nicht im Positivkatalog der TAL enthalten sind. - Nicht brennbare Stoffe und Abfälle, wie z. B. große Mengen von Asche, Schlacke, Erde, Bauschutt, Sand, Glas, Ton, Steine usw.
- Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff (KFK, CFK), Mineralfaserverstärkter bzw. Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) sowie mit Reaktionsharzmassen imprägnierte Faser-Flächenstoffe (z. B. Epoxidharze, Phenolharze usw.)
- Exkremente, Stalldung, Tierkadaver usw., was eine Gefahr für die Anlage oder deren Bedienungspersonal darstellt.
Die Anlieferung von spitzen und scharfen Gegenständen aus Krankenhäusern, von Infusionsbesteck und Wundverbänden hat in bruchfesten Behältnissen zu erfolgen. - Schlammige, flüssige oder leicht vergasende Stoffe
Die Verunreinigung des Abfalls ist auf eine tropffreie Restanhaftung begrenzt. - Leicht entzündbare oder explosive Stoffe, z. B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen
- Abfallgemische, die beim Entladen zu starker Staubfreisetzung führen
- Radioaktive Stoffe
Abfälle mit messbarer radioaktiver Strahlungsintensität werden nur bis zu einer am Fahrzeug festgestellten Ortsdosisleistung von ≤ 0,2 µSv/h angenommen. - Kühlschränke, Elektronikschrott, wie z. B. Radios, Fernseher, Computer u.ä.
- Heizwertreiche und schadstoffhaltige Abfälle
mit einem hohen Anteil von z. B. Styropor, Folien, Kunststoffen, PVC, Gipskarton, bzw. auch bei geringen Anteilen von z. B. Asbest, KMF-Stoffen, Dämmwolle usw.
Sperrige Abfälle
Von der direkten Annahme zur thermischen Behandlung sind ebenfalls Abfälle mit einer Kantenlänge über 40 cm ausgeschlossen. Die Beschränkung der maximalen Kantenlänge besteht gleichfalls für verpackte Abfälle (z. B. Ballen oder feste, starre Gebinde).
Folgende Abfälle werden zurückgewiesen:
Bauschutt, Transportgummibänder, massive Metallteile, Draht- oder Kabelbündel, lange, unzerbrechliche Stangen oder Rohre, Monolieferungen von Matratzen, gerollte, mehrlagige oder gebündelte Abfallstoffe, wie beispielsweise Teppich-, Folien- und Dachpapperollen oder gebündeltes Papier, lange Bänder, Textilrollen, lange Schnüre…
Entladetechnologie
Die Annahme von Abfällen erfolgt über die Entladeluken auf der Annahmefläche. Deshalb sind nur Fahrzeuge mit Kippeinrichtung oder mit Schubboden zur Abfallentladung in der T. A. Lauta zugelassen.
Annahmegrenzwerte
Von der Annahme zur thermischen Behandlung sind alle Abfälle ausgeschlossen, die wegen ihres hohen Gehaltes an Schadstoffen den Betrieb der Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta in technischer bzw. genehmigungsrechtlicher Hinsicht gefährden.
Es gelten folgende, auf Originalsubstanz bezogene Maximalwerte: Wassergehalt | | < 40 Gew.-% | Aschegehalt | | < 25 Gew.-% | Schwefel (S) | | < 0,5 Gew.-% | Halogenorganische Stoffe berechnet als Chlor (Cl) | | < 1,0 Gew.-% | Fluor (F) | | < 0,025 Gew.-% | Cadmium (Cd), Thallium (Tl) | ∑ | < 0,004 Gew.-% | Antimon (Sb), Arsen (As), Blei (Pb),Kupfer (Cu), Zinn (Sn), Nickel (Ni), Chrom (Cr), Cobalt (Co), Mangan (Mn), Vanadium (V) | ∑ | < 7.000 mg/kg | Quecksilber (Hg) | | < 7 mg/kg | Polychlorierte Biphenyle (PCB) | | < 50 mg/kg | Pentachlorphenol (PCP) | | < 50 mg/kg | Der Richtwert für den Heizwert (Hu) beträgt | | ca. 9.000 kJ/kg |
Für Abfälle, bei denen Analysenpflicht besteht (siehe Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb), ist die Einhaltung dieser Grenzwerte mittels Prüfbericht eines akkreditierten Labors vor der ersten Anlieferung des jeweiligen Abfalls der TAL nachzuweisen.
Die Grundvoraussetzungen für die Annahme von Abfällen in der T. A. Lauta sind der Abschluss eines entsprechenden Entsorgungsvertrages und eine schriftliche Annahmeerklärung der TAL für den jeweiligen Abfall. Vorrangig sollen dafür die Formulare gemäß Nachweisverordnung (NachwV) genutzt werden.
Für Fragen sowie weiterführende Erläuterungen stehen Ihnen in der TAL folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Christian Heber Telefon: 035722 933-362 | Frau Ute-Doris Koch Telefon: 035722 933-363 | | |
Zu Vertragsfragen wenden Sie sich bitte an das Stoffstrommanagement der Iqony Waste to Energy GmbH, Herrn Thomas Maashöfer Telefon: 0170 931 47 56 |